TOP Ö 4: Vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Josef-Breher-Weg", 1) Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) über die Stellungnahmen aus dem Verfahren der öffentlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) 2) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB