TOP Ö 8: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Südlich der Dr.-Carl-von-Linde-Straße / Teil West„ auf dem Anwesen Wolfratshauser Straße 150, umfassend die Fl.-Nr. 376/11 und Teilflächen der Fl.-Nrn. 375, 375/16, 376/10, 378 und 378/8 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Drogeriemarktes, eines Gewerbehofes und eines Fitness-Studios 1) Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 2) Billigung der Entwurfsfassungen der Bebauungsplanänderung 3) Einleitung des Verfahrens der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB