TOP Ö 7: Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Jugendfreizeitstätte, Skater- und Streetball-Anlage“ im Bereich der Margarethenstraße für das gemeindeeigene Anwesen mit der Flurstücknummer 131 (Teilfläche) nach § 2 Abs. 1 i.V.m. §8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes