TOP Ö 4: Geplantes Bauvorhaben im Bereich der Heilmannstraße 53 und 55 mit oder ohne Terrassengeschoss im östlichen Bereich eines 4. Obergeschosses, Bauplanungsrechtliche Umsetzung des Baukörpers nach § 34 BauGB oder im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes