TOP Ö 5: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Südlich der Dr.-Carl-von-Linde-Straße / Teil West“ auf dem Anwesen Wolfratshauser Straße 150, umfassend die Fl.-Nr. 376/11 durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Drogeriemarktes, eines Gewerbehofes und eines Fitness-Studios 1) Vorstellung der Planänderungen gegenüber dem Konzept vom 26.02.2019 2) Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um Teilflächen der Flurstücke 375, 375/16, 376/10, 378 und 378/8 zur Einbeziehung der zentralen Erschließungssituation 3) Billigung der Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung 4) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB